Allgemeine Geschäftsbedingungen Sonja Gründemann

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonja Gründemann

- Expertin für Ihren erfolgreichen Auftritt-
Autor: Rechtsanwalt Hans Olbert

  1. Gestaltung des Auftrages

1.1 Sonja Gründemann (im weiteren Verlauf Auftragnehmerin benannt) erbringt die im Auftrag/Vertrag beschriebene Dienstleistung. Sie führt ihre Tätigkeit frei von Weisungen aus. Ein Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber wird dadurch nicht begründet.
1.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.
1.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis zu sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Trainingshonorars zu zahlen, bis zu zwei Wochen vorher von 75 %. Bei einer Stornierung innerhalb von zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Trainingshonorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Trainer.

1.4.1 Bei Coachingterminen von bis zu 120 min ist eine Absage bis 48 Stunden vor der Durchführung kostenfrei. Danach werden 100% Stornogebühren in Rechnung gestellt. Für jede Coachingeinheit über 120 Minuten gelten die gleichen Stornofristen wie unter Punkt 1.4.

1.5 Ist Die Auftragnehmerin wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Trainings verhindert, teilt sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Die Vertragspartner werden, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, das Seminar mit einem anderen Speaker/Trainer/Coach durchzuführen. In diesem Fall erhält die Auftragnehmerin eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.

  1. Trainingsmaterialien und Urheberrechte

2.1 Die von der Auftragnehmerin bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien, Konzepte für Rollenspiele und sonstige Trainingsabläufe) unterliegen dem Urheberrecht der Auftragnehmerin. Sie werden den Trainingsteilnehmern/Coachees/Publikum ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu verändern, ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu verkaufen und in Trainings oder für andere Veranstaltungen zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an die Auftragnehmerin zurückzugeben. Der Auftraggeber wird die Teilnehmer in geeigneter Form verpflichten, die vorstehend beschriebenen Urheberrechte der Auftragnehmerin zu wahren. Die Auftragnehmerin wird Urheberrechte, die an den ihr vom Auftraggeber überlassenen Materialien bestehen, beachten und diese Materialien nur insoweit nutzen, als es für den Auftrag erforderlich oder vereinbart ist.
2.2 Die Auftragnehmerin sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung beim Auftrag entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der von der Auftragnehmerin bereitgestellten Materialien entstehen könnten.
2.3 Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung während des Auftrags entgegenstehen. Er stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien entstehen könnten.

  1. Werbung

Auftraggeber und Auftragnehmerin sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Auftrags, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des vereinbarten Auftrags hinzuweisen.

  1. Honorar und Kostenerstattung

Die vereinbarten Honorare verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Sie werden ohne Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Auftraggeber eine Bescheinigung über seine Befreiung von der Mehrwertsteuer vorlegt. Honorare und Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von der Auftragnehmerin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Sofern nichts anderes vereinbart wird, berechnet die Auftragnehmerin wahlweise den Normalpreis der Bahnfahrt 1. Klasse oder die PKW-Kosten mit 0,50 € je km. Weitere Kosten, insbesondere für erforderliche Übernachtungen, werden gesondert vereinbart. (siehe Auftragsbestätigung).

  1. Konkurrenzklausel

Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird die Auftragnehmerin nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.

  1. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die durch sie oder durch von ihr beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden. Die Auftragnehmerin erklärt, dass sie wegen der während des Auftrags auftretenden Risiken ausreichend haftpflichtversichert ist.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vertragspartner werden die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten, die ihnen durch den vereinbarten Auftrag bekannt werden, sowie die Einzelheiten dieses Vertrages, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.

  1. Scientology-Klausel

Die Auftragnehmerin versichert, dass weder sie noch ihre Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen in irgendeiner Form und Weise die Technologie von L. Ron Hubbard oder ähnliche Technologien anwenden oder danach arbeiten.

  1. Schlussklauseln

9.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

9.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.

9.3 Sollte eine Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine Ersatzregelung vereinbaren, die der ursprünglichen möglichst nahe kommt.

RA Hans Olbert, angepasst durch Sonja Gründemann